Oldtimer-Verischerung

Old is the new NEW

 

 

Ein guter Partner im Leben ist wichtig, genau so wichtig ist die perfekte Versicherung für Ihren Liebling. Wir bieten die richtige Versicherung für Ihren Oldtimer und Youngtimer, für klassische Motorräder und Traktoren.

 

 

Leistungen:

 

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Inssasen- und Lenkerunfallversicherung und Classic-Rechtsschutz

Haftpflicht

 

Was ist versichert?

  • Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei Sach‐, Personen‐ und Vermögensschäden durch das Fahrzeug im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
  • Die Abwehr unberechtigter Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
  • Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer, berechtigte Lenker, Insassen oder Personen, die den Lenker einweisen

 

Teilkasko

 

Der günstige Schutz für Ihren Oldtimer.

Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmumg
  • Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren auf öffentlichen Straßen
  • Bruchschäden an der Verglasung, wie Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben sowie Glasdächer und Kleingläser
  • Mut- oder böswillige Handlungen von Dritten (Vandalismus)
  • Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug verunfallt
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Folgeschäden an Aggregaten bis max. EUR 1.000,00
  • Schäden durch Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen und Dämmmaterial, Folgeschäden daraus bis max. EUR 1.000,00
  • Schäden bei der Benutzung von Fähren durch Wind, Hagel, Blitzschlag, Wassereinbruch und Seegang

 

Vollkasko

 

Die Vollkaskoversicherung ist der "Vollschutz" für Ihren Oldtimer.

Die Vollkaskoversicherung deckt neben den Schäden, die bereits mit der Haftpflicht und Teilkasko abgedeckt sind, außerdem

  • Kollision durch Fremd- und Eigenverschulden (Unfall)
  • Schäden beim Be- und Entladen des Fahrzeuges
  • Kollision mit einem unbekannten Kraftfahrzeug (Parkschaden)

 

Wechselkennzeichen - Regelung

 

Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden. Die Fahrzeuge können Vollkasko oder Teilkasko versichert werden. Bei Vollkasko bildet die Grundlage der Prämie jenes Fahrzeug, welches die höchste Prämie erzielt. Darüber hinaus ist das mit dem Kennzeichen bewegte Fahrzeug automatisch Vollkasko gedeckt. Die anderen Fahrzeuge sind Teilkasko versichert.

 

Fahrzeugsammlung

 

Ab 3 Klassikern – zugelassen oder nicht - bieten wir einen einzigen preisgünstigen Vertrag! 

 

Insassen- bzw. Lenkerunfallversicherung

 

Insassenunfallversicherung

Unsere Insassenunfall-Versicherung schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor den Folgen eines Unfalls und stellt damit eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Autoversicherung dar.

Das sind Ihre Vorteile:

  • Verschuldensfrage nicht relevant
  • Leistung, wenn der Unfallverursacher nicht versichert oder mittellos ist oder der Schuldige nicht ermittelt werden kann
  • Deckung auch bei Unfällen, die beim Ein- oder Aussteigen oder beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs passieren
  • Keine Anrechnung von anderen Versicherungsleistungen im Schadenfall

Versicherungsumfang: alle Unfälle die sich im Zusammenhang mit der Benützung Ihres KFZ ereignen.

Versichert sind der Lenker und alle Insassen.

Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug.

Die auf die einzelne versicherte Person entfallende Versicherungssumme errechnet sich aus der Teilung der Pauschalversicherungssumme durch die im Unfallzeitpunkt versicherten Personen.

Sie erhöht sich um 100%, wenn zum Unfallzeitpunkt zwei, um 150%, wenn drei oder mehr Personen versichert sind.

Lenkerunfallversicherung

Versichert ist der berechtigte Lenker des in der Polizze versicherten Fahrzeuges.

Versichert sind subsidiär folgende, infolge eines Verkehrsunfalls entstandene, Personen- und Sachschäden der versicherten person gemäß österreichischem Recht

  • Schmerzengeld
  • Verdienstentgang aufgrund des Personenschadens
  • Haushaltshilfe (begrenzt mit EUR 40,00 pro Tag für max. 25 Tage)
  • Sachschäden an der getragenen Kleidung
  • Psychologische Erstbetreuung nach einem verschuldeten Verkehrsunfall mit Personenschaden bis EUR 200,00 (wenn medizinisch indiziert)

Die Höhe der Entschädigungsleistung ist mit EUR 100.000,00 im Rahmen der Pauschalversicherungssumme pro Schadenfall begrenzt.

 

Classic - Rechtsschutzversicherung

 

Die erste Rechtsschutzversicherung mit Preisvorteil für Bonus-Stufe 0 Fahrer!
Ihre Vorteile:
Hohe Versicherungssumme: EUR 200.000,-
kleine Prämie: ab EUR 42,00 Jahresprämie (in Bonus-Stufe 0)
(Prämie gültig bei Abschluss der Kfz-Rechtsschutzversicherung zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)

Wirklich starke Leistungen:

  • Inkl. Versicherungsvertragsstreitigkeiten gegen die VAV
  • freie Rechtsanwaltswahl
  • kein Selbstbehalt

Was ist bei der KFZ-Rechtsschutzversicherung gedeckt?

Fahrzeug-Rechtsschutz:

  • die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit der Verwendung des versicherten Fahrzeuges (Schadenersatz-Rechtsschutz).
  • die Verteidigung in Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften (Straf-Rechtsschutz).
  • die Vertretung in Verfahren wegen Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung sowie der Wiederausfolgung (Führerschein-Rechtsschutz).

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz:

  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen.

Lenker-Rechtsschutz:

  • Schadenersatz- und Straf- sowie Führerschein-Rechtsschutz als Lenker von nicht in Ihrem Eigentum stehenden Fahrzeugen.

Wer ist versichert?

Versicherte Person ist der Versicherungsnehmer.

Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)

Versicherungsschutz besteht in Europa (im geographischen Sinne), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.