Private Unfallversicherung - Warum eigentlich?

 

Gesetzlicher Schutz bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

 

Die Unfallversicherung kann in Österreich auf eine lange Tradition zurückblicken. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurde ein spezieller Versicherungsschutz gegen Unfälle für Personen geschaffen, die im Bergbau tätig waren. Das sogenannte „Berggesetz“ stellte die erste gesetzliche Unfallversicherung Österreichs dar.

 

Seitdem wurde dieser Bereich immer weiter ausgestaltet und erlangte mit der Zeit Gültigkeit für so gut wie jeden Erwerbstätigen in Österreich. Allerdings ist die Bezeichnung „Unfallversicherung“ trügerisch. Ein Anspruch auf die Leistungen einer solchen Versicherung beschränkt sich nämlich auf Unfälle, die während der Arbeitszeit passieren. Dazu zählen seit 1917 auch der Weg zur Arbeit hin sowie der Heimweg vom Arbeitsplatz zurück. Folglich werden Freizeitunfälle von einer gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt.

 

Allerdings wurde die Unfallversicherung, die eine Variante der Personenversicherungen darstellt, in den 1920er-Jahren dahingehend erweitert, als auch berufsbedingte Krankheiten damit abgesichert werden. Im Großen und Ganzen hat sich an diesem System bis heute nichts verändert. Heute kommen neben Arbeitern und Angestellten auch Selbständige, Studenten und Schüler in den Genuss eines solchen Versicherungsschutzes.

 

Private Unfallversicherung: Sicherheit in der Freizeit

 

Um dem Unfallrisiko abseits des Arbeitsalltages versicherungstechnisch Herr zu werden, bietet sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung an. In Österreich ermöglichen diesen verschiedene Versicherungsinstitute. Der gesetzlich garantierte Versicherungsschutz liegt hingegen in den Händen von vier Anstalten. Es handelt sich dabei um die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) sowie um die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA).

 

Wie bereits angedeutet, sorgen diese Versicherungsanstalten der öffentlichen Hand lediglich für einen eingeschränkten Schutz vor Unfällen oder Krankheiten. Bei der AUVA erhalten sämtliche Arbeiter und Angestellten Österreichs ihre Basis-Unfallversicherung. Daneben sind auch Bergbauleute, selbständig Tätige, Studenten und Schüler bei dieser Anstalt versichert. Die SVB kümmert sich um die versicherungstechnischen Agenden von Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind. Daneben gewährt sie ihre Versicherungsleistung auch Forstwirten sowie forstwirtschaftlichem Personal.

 

Die zwei Säulen eines optimalen Versicherungsschutzes

 

Die VAEB bietet den österreichischen Eisenbahnern, die entweder bei der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) oder den Wiener Linen angestellt sind, einen gesetzlichen Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen. Beamte, Vertragsbedienstete und dergleichen erhalten diesen von der BVA. Generell muss das österreichische Versicherungssystem durchaus als hoch entwickelt und weitreichend klassifiziert werden.

 

Allerdings offenbart die eingeschränkte Zuständigkeit der öffentlichen Versicherungsanstalten die Notwendigkeit einer privaten Unfallversicherung. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Das Fehlen einer privaten Unfallversicherung kann im schlimmsten Fall ganze Existenzen bedrohen. Lange und kostenintensive Krankenhausaufenthalte und anschließende Reha-Maßnahmen sind für Normalverdiener beispielsweise nicht bezahlbar. Die Kombination einer gesetzlichen mit einer privaten Unfallversicherung bietet den bestmöglichen Unfallschutz.

 

 

 

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